Das Land Niedersachsen hilft -
auch für ältere Menschen die privat oder in geförderten Wohn-Projekten leben
Was viele nicht wissen, insbesondere ältere Menschen, die privat zu Hause oder in Einrichtungen für Menschen im Rentenalter leben, haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung ab Pflegestufe 1. Hier können finanzielle Hilfen (1.572 € pro Jahr) in Anspruch genommern werden. In anderen Bundesländern gibt es diese Möglichkeiten nicht oder nur eingeschränkt. Dies sind keine Almosen, sondern finanzielle Mittel, die von Ihnen in Ihrer früheren Berufszeit mit eingezahlt wurden. In zehn Jahren sind dies schon mal knapp 16.000 €. Wollen Sie darauf verzichten - dann machen Sie einfach nichts.
Wollen Sie hingegen Entlastung im Alter, sollten Sie folgendes prüfen:
- haben Sie eine Pflegestufe?
Dies erfahren Sie mit einem Anruf bei Ihrer Krankenkasse (Pflegekasse) - sind Sie Krankenversichert? (gesetzlich oder privat ist egal)
- xx
Was ist ein Pflegrad?
Ein Pflegegrad (früher: Pflegestufe) zeigt, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person im Alltag benötigt. Er bildet die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Je höher der Pflegegrad (1 bis 5), desto größer der Unterstützungsbedarf – und desto umfangreicher die finanzielle und praktische Hilfe, etwa durch Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Hilfsmittel, Entlastungsleistungen oder Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Kurzzeitpflege.
Die Einstufung erfolgt anhand eines Gutachtens, das sechs Lebensbereiche bewertet – darunter Mobilität, Selbstversorgung und Alltagskompetenz. Der Grad der Selbstständigkeit wird dabei mit Punkten erfasst. Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad und damit über die Höhe der Leistungen.
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| Pflegrad | Punkte | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 1 | 12,5 bis 27 | Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 2 | 27 bis 47,5 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 3 | 47,5 bis 70 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 4 | 70 bis 90 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| 5 | 90 bis 100 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 erhalten Personen, die in ihrer Selbstständigkeit nur geringfügig eingeschränkt sind – oft altersbedingt oder durch leichte körperliche bzw. kognitive Einschränkungen. Mit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 werden auch geistige und psychische Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt.
Voraussetzungen
- Es liegt eine leichte Einschränkung bei der Alltagsbewältigung vor.
- Die Begutachtung (z. B. durch den Medizinischen Dienst) umfasst sechs Lebensbereiche – etwa Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsgestaltung.
- Zwischen 12,5 und 27 Punkte im Pflegegutachten führen zu Pflegegrad 1.
- Der Antrag wird formlos bei der Pflegekasse gestellt.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Auch wenn die Leistungen bei Pflegegrad 1 im Vergleich zu höheren Pflegegraden begrenzt sind, gibt es dennoch gezielte Unterstützung:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegehilfsmittel | bis 42€ monatlich |
| Entlastungsbeitrag | bis 31€ monatlich |
| Hausnotruf-Zuschuss | bis 25€ monatlich |
| Wohngruppenzuschuß | 224€ monatlich |
| Wohnraumanpassung | bis 4.180€ je Maßnahme |
| Pflegeberatung u. -Kurse | 0€ auch für Angehörige |
Gut zu wissen!
Die Pflegegrade sind nicht dauerhaft festgelegt. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann jederzeit eine Höherstufung beantragt werden.